Bitte füllen Sie die untenstehenden Felder aus und schicken Sie anschließend Ihre Bewerbung an mein Institut - bestätigen Sie auch, dass Sie die arbeitsvertraglichen Regelungen und Bedingungen gelesen haben und anerkennen.
1.) Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Da die meisten Beiträge in den für uns wichtigen Anschnur-Ausgaben von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten insbesondere zwischen 9 und 16 Uhr freigeschaltet werden, sollte insbesondere zu diesen Zeiten gearbeitet werden. Auch abends und am Wochenende sollten einige Lohnschreiber von Zeit zu Zeit anschnur sein - Ihr Gruppenleiter wird Sie hierfür einteilen.
2.) Urlaub
Der jährliche Urlaub beträgt 30 Tage; mindestens 10 Tage davon müssen Sie gegenüber den normalen Institutsmitarbeitern als "Heimarbeit" ausgeben. Bitte sorgen Sie selbständig für eine Urlaubsvertretung, indem Sie Ihre Passwörter für Internetz-Foren an einen anderen Lohnschreiber weitergeben.
3.) Gehalt
Sie erhalten ein monatliches Gehalt von EUR 7.000,-- brutto. Hinzu kommt ein 13. Monatsgehalt, das im Monat Dezember ausgezahlt wird. Im Falle von Arbeitsfehlern oder unredlichen Verhaltens kann Ihr Gehalt auf EUR 6.600,-- gekürzt werden. Zusätzlich erhalten Sie eine Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung von EUR 500,-- monatlich. ACHTUNG - die Gehaltszahlungen werden durch die Herrenknecht AG, die Altersvorsorge-Beiträge durch die Deutschen Bahn AG finanziert.
Falls Sie Karriere machen und als Lohnschreiber-Gruppenleiter eingesetzt werden, steigt Ihr Grundgehalt auf EUR 7.100,--.
4.) Arbeitskleidung
Die Kleidung hat stets ordentlich, sauber und keusch zu sein. Um auch anschnur einen guten Eindruck zu hinterlassen sind für Männer stets dunkler Anzug und Krawatte, für Frauen ein redliches, keinesfalls eng anliegendes Kostüm vorgeschrieben. Dies gilt auch bei Heimarbeit! Auch im Sommer sind sämtliche Körperpartien mit Ausnahme von Kopf und Händen zu bedecken.
5.) Verhalten im Institut
Im Institut ist den Anweisungen von Herrn Dr. Gscheidle bedingungslos Folge zu leisten. Auf anständiges, sittsames, ordentliches, redliches, gehorsames und keusches Benehmen ist zu achten. Die Lohnschreiber-Regeln sind strikt zu befolgen!
6.) Lebenswandel
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, einen redlichen und keuschen Lebenswandel zu führen. Im Falle eines unredlichen Lebenswandels ist die fristlose Kündigung möglich. Unredlicher Lebenswandel besteht unter anderem, aber nicht ausschließlich, aus folgenden Dingen:
7.) Kündigung
Unredlicher Lebenswandel oder der Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten kann mit sofortiger, fristloser Kündigung sanktioniert werden, auch im Falle von kleineren Vergehen. Sollte Herr Dr. Gscheidle ausnahmsweise auf die Kündigung verzichten, akzeptiert der Mitarbeiter einen Gehaltsabzug.